ERSTFELD ⋅ Der Wolf habe im Kanton Uri keinen Platz. Diese Meinung vertrat der Bauernverband am Freitag bei einer Generalversammlung in Erstfeld. Er startet daher eine Volksinitiative gegen Grossraubtiere.
«Wir müssen zwingend etwas gegen die Bedrohung und Schäden von Grossraubtieren unternehmen, denn die Antwort des Regierungsrates war nicht befriedigend», gab sich der Präsident des Bauernverbands Uri, Wendelin Loretz an der GV am Freitagabend kämpferisch. «Die Bauern wollen nicht ihren Lebensraum für gewisse Politiker und Städter aufgeben, die hier in unserer schönen Alpenwelt ihre «heile Welt» sehen», erklärte er.
Eigentlich sei es tragisch, dass ein Bergkanton über ein solches Thema diskutieren müsse. Nun gelte es jedoch, alle legalen Mittel gegen den Wolf ausschöpfen und deshalb würde der Bauernverband eine Volksinitiative starten. «Klar gibt es einige positive Punkte. Der Herdenschutz, aber auch Wolfsrisse werden besser abgegolten, aber das reicht uns nicht», so Loretz. Der Druck gegen den Wolf werde unweigerlich steigen, denn inzwischen habe er seine Scheu verloren: Zäune und Ställe interessierten ihn nicht mehr. Deshalb ist es für den Bauernverband Zeit, eine Kantonale Volksinitiative starten. Darin heisst es konkret: «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes, die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestandes ist verboten».
Breite Unterstützung in Bauernkreisen
Ende März soll mit der Unterschriftensammlung begonnen werden und die Landwirte sind überzeugt, dass innert kürzester Zeit das Vielfache der verlangten 600 Unterschriften zusammenkommen werden. Zahlreiche Redner waren an der GV froh, dass der Verband etwas unternimmt. An der nachfolgenden Konsultativabstimmung gab es keine einzige Stimme gegen die Initiative.
Für den Urschner Talamann Hans Regli ist die Initiative der richtige Weg: «Es geht nur, wenn wir zusammen etwas gegen den Wolf unternehmen und ich kann dem Bauernverband zu diesem Schritt nur gratulieren». Der schweizerische Bauernverbandspräsident, Markus Ritter, sagte zum Thema Wolf: «Wir können nicht mit diesen Grossraubtieren leben, denn irgendwann wird der Wolf eine Gefahr für alle Nutztiere, und zwar nicht nur in den Bergen, sondern in der ganzen Schweiz».
Paul Gwerder
redaktion@urnerzeitung.ch
Das sagt der WWF Uri
Der Bauernverband Uri entschied sich am Freitag für die Lancierung einer Volksinitiative gegen Grossraubtiere. Der WWF Uri schüttelt ob diesem Vorgehen den Kopf, wie der Verband am Samstag in einer Mitteilung schreibt. Es gebe intelligentere und zukunftsfähigere Massnahmen, den Herausforderungen von Grossraubtieren zu begegnen. Zudem stelle der Bauernverband mit seinem Vorgehen den schweizerischen Solidaritätsgedanken, sowie Treu und Glauben auf die Probe und hocke einer national orchestrierten Desinformation von Grossraubtiergegnern auf, kritisiert die Umweltorganisation.
rem
Das sagt der Urner Regierungsrat
Der Urner Regierungsrat lehnt eine wolfsfreie Zonen ab und spricht sich für ein Nebeneinander von Raubtier und Alpwirtschaft aus. Alles andere käme einer Ausrottung des Wolfes gleich. Er will aber den Herdenschutz und das Wolfskonzept verbessern.
Subventionen + Entschädigungspauschalen
Nutztiere in den Alpen werden Subventioniert.
Soweit so gut… oder doch nicht?
Bauern bekommen vom Bund Subventionen und Entschädigungen für die Nutztierhaltung in den Alpen (also von uns Steuerzahlern).
Ein paar Zahlen:
43 Millionen Franken investiert der Bund jährlich in die Schafhaltung. 830 000 Franken stellt der Bund zur Verfügung für den Herdenschutz.
Pro gerissenem Schaf kann ein Bauer bis zu 3000.– als Entschädigung verlangen (vom Schlachthof bekommt ein Bauer 150.– bis 200 .– für ein Schaf!
600’000.– Subventionen für die Schafswolle (2009)
Futterentschädigung von max. Fr. 3500.– für Alpen mit weniger als 30 Normalstössen
Quelle: http://part-bern.ch/news/new/browse/2/article/11/als-schaefer.html
Die anderen Zahlen werden unten nachgewiesen!
Die Subvention und Entschädigungen im Detail (mit Quellangaben)
1.Entschädigung: Einschätztabelle für Zuchtschafe
– Für jedes Schaf, das vom Wolf gerissen wird, wird ein Bauer vom Bund entschädigt. Der Betrag liegt zwischen 200 Franken für ein Lamm und 2000 Franken für ein Zucht-Milchschaf.
– „Für ausserordentlich wertvolle Zuchtwidder können in Ausnahmefällen Preise bis Fr. 3’000.– bezahlt werden“
Quellen:
– „Einschätztabelle für Zuchtschafe 2010“ http://szv.caprovis.ch/files/verband/einsch%C3%A4tztabelle%20deutsch%20ab%201.1.2010.pdf
2.Subventionen der BAFU
BAFU – Bundesamt für Umwelt
Unterstützungsbeiträge für max. 3 Herdeschutzhunde/Bewirtschafter:
– Einmalige Starthilfe für den Kauf von Fr. 500.–/ Hund
– Pauschale: Fr. 1 000.–/Hund/Jahr für Unterhaltskosten.
– Betreuungspauschale von Fr. 1000.–/2000.– für unbehirtete Alpen
Zäune:
Unterstützung für Zaunmaterial als Starthilfe im ersten Jahr:
– Nachtpferche bei ständiger Behirtung
– Elektrifizierung von LN-Flächen
Verschiedene Massnahmen:
– Futterentschädigung von max. Fr. 3500.– für Alpen mit weniger als 30 Normalstössen grundsätzlich im ersten Schadensjahr im Falle einer Entalpung.
– Unterstützungsbeitrag von Fr. 500.– pro nachgewiesenem Wolfsgangriff auf Alpen mit allen geeigneten Präventionsmassnahmen.
– Rückerstattung der Transportkosten von Tierkadavern bei mehr als 10 toten Tieren durch einen Wolfsangriff.
Quellen: Konzept Wolf. Stand: 1. Mai 2010
http://www.bafu.admin.ch/tiere/09262/09413/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCFdoR4gmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
3. Subventionen der BLW
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
SR 910.133 Verordnung über Sömmerungsbeiträge
Art. 10 Sömmerungsbeiträge
Der Sömmerungsbeitrag wird ausgehend vom festgelegten Normalbesatz berechnet und beträgt:
a.) pro Normalstoss für Schafe, ausgenommen Milchschafe:
– bei ständiger Behirtung 330 Franken
– bei Umtriebsweiden 250 Franken
– bei übrigen Weiden 120 Franken
b.) pro RGVE für gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer Sömmerungsdauer von 56–100 Tagen: 330 Franken;
c.) pro Normalstoss für die anderen RGVE: 330 Franken.
Abkürzungen:
Normalstoss: Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer RGVE während 100 Tagen.
RGVE: Raufutter verzehrende Nutztiere.
Quelle: Gesetzgebung „Sömmerung“: SR 910.133 Verordnung über Sömmerungsbeiträge: http://www.admin.ch/ch/d/sr/910_133/a10.html
4. Subventionierte Schafwolle
„Zurzeit subventioniert der Bund die Verwertung der Schafwolle mit 600 000 Franken pro Jahr.
Quelle: http://www.derbund.ch/zeitungen/kanton_bern/Wolle-die-vor-der-Sonne-schuetzt/story/15188072
Danke schön für Ihren hilfreichen Artikel.
Ich bin bereits seit Längerem ein ruhiger
Mitleser. Und gerade musste mich mal zu Wort melden und „Danke“ sagen.
Machen Sie genauso weiter, freue mich schon auf den nächsten Beitrag
Namens des Walliser Komitees gratulieren wir den Initianten im Kanton Uri zu diesem Schritt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Unterschriften-Sammlung und der parlamentarischen
Auseinandersetzung. Es ist wichtig, dass auch andere Kantone ihren Unwillen unmissverständlich
darlegen und die weitere Ausbreitung von Grossraubtieren in unserem Lebensraum verhindern
und regulieren.