Landrat Toni Moser hatte Bedenken zu den Investitionen der öffentlichen Hand ins Skigebiet Andermatt-Sedrun. Ein Restrisiko bestehe immer, sagt die Regierung.
Der Bund beteilige sich über die Neue Regionalpolitik mit einem Darlehen von 40 Millionen Franken beim Ausbau des Skigebiets Andermatt-Sedrun. Die Kantone Uri und Graubünden bezahlen 5 respektive 3 Millionen Franken à fonds perdu. Aber: «Neue Investitionen in ein Skigebiet müssen in einem aktuell sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld getätigt werden», sagte Toni Moser (SP, Bürglen) Ende Januar vor dem Landrat. «Die Investitionen in den Ausbau des Skigebiets Andermatt-Sedrun könnten die öffentliche Hand somit künftig erheblich belasten. Sie sind als Hochrisiko-Investitionen zu betrachten.» Daher reichte der Bürgler Landrat eine Interpellation ein. Nun liegt die Antwort des Regierungsrats vor.
Substanzielles Engagement nötig
Die Skianlagen und das Pistenangebot zwischen Andermatt und Oberalp seien nicht mehr zeitgemäss, schreibt die Regierung. «Notwendige werter- haltende Investitionen wurden in den letzten Jahrzehnten versäumt». Heute bedürfe es einer Weiterentwicklung in Richtung moderner, wettbewerbs-
fähiger Infrastrukturen. Daher müssten die Skianlagen zwingend modernisiert und die Skigebiete Sedrun und Nätschen-Gütsch durch Transportan- lagen und Pisten verbunden werden, so die Regierung. Betriebswirtschaftlich rechne sich das Projekt aber nur mit einem «substanziellen Engage- ment» der öffentlichen Hand. Im Gegenzug schaffe die Skigebietserweiterung die Voraussetzungen, dass der Tourismus in der Gotthardregion an Attraktivität gewinne. «Dies wiederum bietet den Beherbergungsbetrieben vor Ort die Chance für Investitionen, die Schaffung warmer Betten und dadurch den Erhalt sowie den Ausbau von Arbeitsplätzen», schreibt die Regierung. Sie betont aber auch, dass die Skigebietserweiterung und das Resort Andermatt direkt voneinander abhängig seien. «Das Skigebiet Andermatt-Sedrun wird sich nur dann wirtschaftlich betreiben lassen, wenn das gesamte Resort erfolgreich realisiert wird. Umgekehrt hängt der Erfolg des Resorts massgeblich von der Erneuerung und Erweiterung des Skigebiets Andermatt-Sedrun ab.»
Für «worst case» vorgesorgt
Laut Regierung wäre es indes ein falsches Signal der öffentlichen Hand, das gesamte finanzielle Risiko auf die Investoren und Unternehmen über- tragen zu wollen. «Ein Restrisiko wird für die öffentliche Hand, auch im Rahmen sämtlicher Massnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung, immer bestehen.» Die Auszahlungen der gesprochenen Mittel – bisher flossen noch keine – ist unter anderem aber an die Gewährleistung von werthaltigen Sicherheiten über die gesamte Darlehenssumme geknüpft. Die gewährten Sicherheiten haben darüber hinaus zu garantieren, dass sich der Weiterbetrieb der Anlagen im «worst case» während mindestens zweier Jahre aufrechterhalten lässt.
SkiStar: 2017 wieder ein Thema
Wie die Regierung weiter ausführt, seien ausser dem Investor Samih Sawiris, den Kantonen Uri und Graubünden sowie dem Bund zurzeit keine weiteren Personen oder Institutionen im Projekt finanziell engagiert. Das skandinavische Unternehmen SkiStar habe sich bisher nicht zu einem finanziellen Engagement bekannt. Die ursprüngliche Zusammenarbeit zwischen SkiStar und der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) sei seit Beginn des Plangenehmigungsverfahrens sistiert. Die Verhandlungen würden indes fortgeführt, sobald sich die Anlagen im Bau befänden, die anlagenspezifischen Plangenehmigungsverfügungen vorlägen und der Mittelfluss der öffentlichen Hand geregelt sei. Laut ASS dürfte eine Kooperation mit SkiStar voraussichtlich ab 2017, mit Inbetriebnahme der Verbindung Andermatt-Sedrun, wieder thematisiert werden. (cmm)
Beitrag vom Januar 2015 betreffend Anfrage von Toni Moser.
Urner Wochenblatt, Miittwoch, 9. September 2015
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