Der Sommer ist bald vorbei und im Dorf Andermatt soll in Zukunft Einbahnverkehr für schwere Motorwagen gelten.

Wie im Amtsblatt publiziert, hat die Baudirektion in Absprache mit dem Gemeinderat Andermatt die Verkehrsbeschränkung verfügt.Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation (14.08.2015), beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Bisher galt ab der Verzweigung Gotthardstrasse/ Umfahrungsstrasse (Tristel) bis Kreisel Oberalpstrasse ein Verbot für Gesellschaftswagen und Lastwagen, allerdings mit Zusatztafel für Gesellschaftswagen: „Ausgenommen öffentlicher Verkehr und Zufahrt zu Hotel Gaststätten gestattet“ und für Lastwagen: “ Zubringerdienst gestattet„.

Diese Signalisation soll jetzt ersetzt werden durch das Signal: „Einbahnstrasse für schwere Motorwagen“ welches nach der Garage Loretz bis zur Zufahrt Bonetti-Haus gelten soll. In umgekehrter Richtung, also ab Zufahrt Bonetti-Haus in Fahrtrichtung Garage Loretz,  soll folglich das Signal: „Einfahrt verboten für schwere Motorwagen“ gelten.

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