Info der Gemeinde Andermatt im Anderblatt:
Die Einwohnergemeinde Andermatt stellt mit Bedauern fest, dass vermehrt nicht-gebührenpflichtige Säcke in den Kerichthäusern sowie am Strassenrand deponiert werden.Doch für das Bereitstellen von Kehricht gelten Regeln, und wer gegen diese klar verstösst, macht sich strafbar. Die Abfallsäcke wie die Container sollen zum einen so plaziert werden, dass der Verkehr nicht behindert wird, zum anderen erst am Abfuhrtag hinausgestellt werden, und zwar ab 7 Uhr, letzteres, weil erfahrungsgemäss Kehrichtsäcke, die früher am Strassenrand stehen, von Füchsen „geplündert“ werden. Auf dem Gemeindegebiet Andermatt stehen fünf Kehrichthäuser für die Deponie von gebührenpflichtigen Abfallsäcken zur Verfügung: zwei an der Bahnhofstrasse, sowie je eines am Bäzweg, an der Bodenstrasse und am Wiler.
Vermietern von Ferienwohnungen wird empfohlen, den Feriengästen mindestens einen gebührenpflichtigen Kehrichtsack abzugeben.
Auf Anfrage nach einem weiteren Kehrichthaus für die Einheimischen und Gäste im Dorfkern, hat die Gemeinde folgende Antwort gegeben: „Infolge Neubau des Schultheissenhauses wurde das Kehrichthäuschen auf Wunsch der Eigentümerschaft entfernt. Für einen Ersatzbau wurde seitens der Eigentümerschaft keine Fläche mehr zur Verfügung gestellt. Die Suche nach einem geeigneten Standort im Dorfkern erwies sich als erfolglos, da diese immer mit Immissionen verbunden sind. Falls Sie auf Ihrem Eigentum die Möglichkeit für ein Kehrichthäuschen sehen, sind wir gerne bereit dies zu realisieren“!
Liebe Einwohner/Innen wir sind gefordert. Bitte überprüfen Sie, ob Sie auf Ihrem Eigentum ein Plätzchen finden um ein Kehrichthäuschen zu platzieren und melden Sie dies umgehen der Gemeinde Andermatt!
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