Erst kürzlich vermeldete die Presse, dass Franz Weber die Einsprachen gegen den Bau der 42 Appartementhäuser fallengelassen hat. Jetzt will er den Bau der 24 Luxusvillen verhindern, sofern sie nicht als Erstwohnung genutzt werden. Grünes Licht dafür erhielt Franz Weber diese Woche vom Bundesgericht. Es entschied, Helvetia Nostra sei gegen Baubewilligungen von Zweitwohnungen beschwerdeberechtigt.


Für Sawiris könnte dies ein jahrelanger Rechtsstreit bedeuten, währen dem er kaum Villen verkaufen kann. Falls Helvetia Nostra mit der Einsprache gegen den Bau von Villen vor Gericht durchdringen sollte, würde dies die Gesamtrendite des Resorts erheblich schmälern. Sawiris gibt sich aber wie immer optimistisch und meint, dass der Bau der Villen immer noch möglich sei, denn er erfülle die Übergangsverordnung zur Zweitwohnungsinitiative. Er findet, er habe einen Rechtsanspruch auf vollständige Fertigstellung des bewilligten Resorts. Durch die Zweitwohnungsabstimmung seien die verfassungsmässige Besitzstandsgarantie und der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ausser Kraft gesetzt worden. Zudem habe der Bundesrat den Verkauf des Bodens und die Ausnahme von der Lex Koller mit der Bedingung verknüpft, dass das gesamte Resort realisiert wird, inklusive Villen.

Einfluss könnte diese neue Attacke von Franz Weber auch auf andere Projekte im Urserntal und der Surselva haben. Betrachtet man die Villen, das Resort, die Skigebiete, das Sportzentrum, das Fernwärmeprojekt, das Dorf Andermatt, das Urserntal und die Surselva nicht nur als Einzelteile sondern als Teile eines vernetzten Ganzen, so bedeutet der Eingriff an einem Teil immer auch eine mehr oder weniger starke Auswirkung auf die anderen Teile. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wo vieles noch in der Projektphase steckt, könnten solche Drohungen und Einsprachen von Weber und auch von den Urner Umweltverbänden zwei Regionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung massiv negativ beeinflussen. Mit allem Verständnis für die Anliegen des Natur- und Umweltschutzes muss hier gesagt werden, dass es nicht darum gehen kann, einzelne Projekte zu bekämpfen. Das berechtigte Anliegen zur Erhaltung der Natur muss mit den existentiellen Bedürfnissen zweier Regionen und seiner Bewohner sehr sorgfältig in die Waagschale gelegt werden.