Der Bundesrat hat im Rahmen der  nationalen Energiestrategie  zwei wichtige Entscheide gefällt, die ab 2014 gelten und die auch für die Energieversorgung in der Gotthardregion finanzielle Auswirkung haben.

So wird mit der Energiewende die Anforderung an das Stromnetz steigen die  den Ausbau des Netzes erforderlich macht. Durch die  wachsende dezentrale Stromerzeugung werden laut Bundesrat zusätzliche Investitionen von 3,6 bis 12,6 Milliarden Franken für das nationale Verteilnetz erforderlich sein. Auf Kritik, nicht nur des Preisüberwacher Stefan Meierhans, stösst dabei in der neuen Berechnungsmethode zum Ausgleich der schwankenden Renditen der kalkulatorische Zinssatz. In diesem wurde der „risikolose Mindest-Zinssatz“ für das Eigenkapital auf 2,5% festgelegt, während der Markt derzeit nur 0,5% bietet. Würde man die ab kommendem Jahr geltende Berechnungsmethode des kalkulatorischen Zinssatzes  schon jetzt anwenden, hätten Wirtschaft und  Haushalte Mehrkosten von 108 Millionen Franken zu bezahlen.

Der zweite Bundesratentscheid bestimmt, dass ab kommendem Jahr der Strompreis nur noch auf Basis der Gestehungskosten und nicht mehr auf Basis des Marktpreises berechnet werden darf. Damit macht der Bundesrat allerdings nur eine Anpassung der Verordnung an die gegenwärtige Praxis der eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom).